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Aktien und Steuern: Das müssen Anleger wissen

Aktien & Steuern

Aktien & Steuern

Wie auch alle anderen Einkommensarten, wird das Einkommen aus Kapitalerträgen in Deutschland auch besteuert. Die zu zahlenden Steuern werden von deutschen Banken in der Regel direkt bei Fälligkeit einbehalten. Bei ausländischen Instituten ist dies oftmals nicht der Fall. Hier werden die ausstehenden Steuern vom Finanzamt in der Steuererklärung errechnet und fallen somit erst im Folgejahr zur Zahlung an.

Schon bei der Wahl der Anlagestrategie, sowie bei der Diversifikation der Titel im Portfolio sollte man die Besteuerung und die daraus resultierenden Folgen für das investierbare Kapital beachten. Insbesondere bei ausländischen Aktien ist die Steuerlast auf den ersten Blick kaum zu erkennen. Im Folgenden werden einige Details bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen genauer erörtert.

Unterschiede: Kursgewinne, Dividenden & Zinszahlungen

In Deutschland werden sowohl Erträge aus Kursgewinnen, als auch aus Dividenden- und Zinszahlungen gleich besteuert. Das heißt, es gibt grundsätzlich keine Unterschiede bei der Höhe der Besteuerung. Allerdings gibt es eine zeitliche Komponente, die hier in Betracht gezogen werden muss. So fallen die Steuern erst an, wenn tatsächlich eine Realisierung von Kapital stattfindet. Bei Dividenden und Zinsen werden diese also direkt bei Auszahlung abgezogen. Das Gleiche gilt für die Handhabung von Kursgewinnen.

Diese werden erst besteuert, wenn ein teilweiser oder kompletter Verkauf der Position stattfindet. Dies sollte vor allem bei der Entscheidung zwischen Aktien mit hohen Dividendenausschüttungen und Aktien, die keine oder nur eine geringe Dividende zahlen. Bei ersteren, wird ein Teil des Kapitals also schon über die Investitionsdauer versteuert, während bei letzteren Gewinne einbehalten werden und somit zu Kurssteigerungen führen. Diese werden erst bei deren Realisierung versteuert.

Die Höhe der Besteuerung von Kapitalerträgen

Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen fallen in der Regel drei verschiedene Arten an Steuern an. Die Kapitalertragsteuer macht davon den größten Teil aus und beträgt 25% der realisierten Gewinne bzw. der Ausschüttung. Darüber hinaus fallen zwei weitere Steuerarten an. Diese sind die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, welche jedoch nicht auf die realisierten Gewinne berechnet werden, sondern auf den Betrag der Kapitalertragsteuer.

Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und in Bayern 8%. In allen anderen Bundesländern beträgt sie hingegen 9%. Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5% angesetzt. Bei der Berechnung des Gesamtsteuersatzes kommt man damit auf 28,375% in Baden-Württemberg und Bayern und auf 28,625% im Rest von Deutschland.

Besteuerung von Kapitalerträgen im europäischen Vergleich

Während die Kapitalertragsteuer in Deutschland bei Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen gleich hoch ausfällt, ist dies in vielen europäischen Ländern nicht der Fall. Für Investoren scheint besonders Griechenland sehr attraktiv. Im von Finanzkrisen geplagten Land fallen lediglich für Zinszahlungen Abgeltungssteuern in Höhe von 10% an.

Dividenden und Kursgewinne werden von der Abgeltungssteuer dabei komplett ausgenommen. Allerdings existieren auch Negativbeispiele in Europa. So fallen in Schweden sehr hohe Steuerzahlungen an. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne werden dort in gleicher Höhe von 30% besteuert und belasten die realisierten Gewinne von Investoren damit deutlich.

Fazit: Darum ist Steuerplanung so wichtig

Für Anleger ist es von grundlegender Bedeutung, sich mit der Besteuerung von Kapitalerträgen zu befassen und sich darüber im Klaren zu sein. Dies liegt daran, dass die fälligen Steuern einen großen Einfluss auf den Erfolg der Kapitalanlage haben bzw. die Geldanlage auch nach der steuerlichen Belastung gesteuert werden kann und soll. Ist sich der Investor dieser Grundsätze bewusst, ist eine erfolgreiche Kapitalanlage sehr viel wahrscheinlicher als ohne diese Kenntnisse.


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